Gedanken über Eigentumssicherheit

 Diese email habe ich an mehrere Politiker seit dem 25.1.2026 gesendet und an den Seeheimer Kreis. Die Reaktion - Null, dabei ist es ein wichtiges sicherheitspolitisches Thema, denn der Staat gewährt uns wirtschaftlichen Schutz im Grundgesetz.
Betreff
Bitte um politische Prüfung struktureller Risiken im Notar-, Register- und Datenrecht

Sehr geehrte Damen und Herren des Seeheimer Kreises,

Ich bitte hiermit um Prüfung,
 
  1. ob die aktuelle Ausgestaltung des Notar-, Register- und Passrechts in Verbindung mit der fortschreitenden Digitalisierung noch einen belastbaren, überprüfbaren Nachweis von Eigentum, Identität und Vertretungsbefugnissen gewährleistet oder ob faktische Beweis- und Rechtsschutzlücken entstanden sind;
     
  2. ob Registerführung, Beglaubigungs- und Identifikationsverfahren (insbesondere Handelsregister, Gesellschafterlisten, gerichtliche Datenführung) ausreichend gegen Manipulation, Mehrfachführung, Datenmissbrauch und Verantwortungsdiffusion abgesichert sind;
     
  3. ob Gesetzgebungsverfahren und Vollzugspraxis in diesen Bereichen durch externe Einflussnahme, unklare Zuständigkeiten oder fehlende Kontrollmechanismen strukturelle Risiken für Grundrechte – insbesondere Eigentumsschutz, Datenschutz und effektiven Rechtsschutz – erzeugen.
     
Ich wende mich mit der dringenden Bitte an Sie, strukturelle Risiken im Bereich des Notar-, Register- und Datenrechts zeitnah politisch zu prüfen. Anlass sind eigene Erfahrungen sowie zahlreiche Auffälligkeiten  aus unternehmerischen, behördlichen und fachlichen Kontexten, die aus meiner Sicht auf erhebliche Gefahren für Eigentum, Rechtssicherheit und Identitätsfeststellung sowie auf Verbindungen zu Geldwäschevorgängen und eventuell sogar Terrorismusfinanzierung hindeuten.
 
Aus meiner Sicht sollten insbesondere folgende Detail-Aspekte geprüft werden:
 
  • Der frühere Justiz- und Finanzminister Hans-Joachim Biesenbach hat öffentlich erklärt, dass Cum-Ex vermutlich nur die Spitze des Eisbergs gewesen sei. Der bekannte Schaden lag bei ca. 20–30 Mrd. Euro, ohne dass diese Gelder systematisch und offensiv verfolgt wurden. Woraus besteht das untere des Eisbergs und wieso werden die Gelder nicht intensiv gesucht aufgrund der allgemeinen Liquiditätsenge? 
     
  • Mir wurde von einer involvierten Person gegenüber geäußert, dass gesetzliche Regelungen bewusst so gestaltet worden seien, dass Cum-Ex zunächst nicht als Straftat galt.
     
  • Vermutlich mehr als 400 Lobbyisten der Finanzindustrie wirken jährlich auf politische Entscheidungsprozesse ein. Wie wurde gesichert, dass sich hierunter  nicht auch  Betrüger im Finanz- und Datenmarkt immer mehr Macht und Einflussnahme auf gesetzliche Regleungen gesichert haben und diese auch in Umsetzung gebracht haben?
     
  • Der konkrete Zustandekommensprozess des geltenden Notarrechts und der Beglaubigunspraxis infolge der Digitalisierung, sowie mögliche externe Einflussnahmen erscheinen mir nicht ausreichend transparent.
     
Besonders besorgniserregend ist eine Mitteilung eines Mitarbeiters der Financial Intelligence Unit (FIU).
 
Dieser berichtete mir von einem System, in dem Rechtsanwälte Banken „leasen“ und über diese Konstruktionen Geldwäsche auf Kosten von Bürgern und kleinen sowie mittleren Unternehmen betrieben werde. Verantwortlichkeiten seien dabei bewusst verschleiert; er sprach von einem mafiösen System.

In meinem eigenen Fall kann ich nachweisen, dass meine personenbezogenen Daten für die Einrichtung von Konten und Kreditverhältnissen verwendet wurden. Unter dem Link finden Sie Informationen über meine eigene Betroffenheit Milliardenskandal: Unternehmerin deckt Finanzbetrugssystem auf – Behörden schweigen
 
Weitere strukturelle Auffälligkeiten:
 
  • Durch die fortschreitende Digitalisierung werden gerichtliche Beglaubigungen faktisch entwertet, da überprüfbare physische Siegelstempel entfallen. Der gerichtliche Stempel "gilt" nur noch formal als Beglaubigung.
     
  • Bei Gesellschaften in Berlin werden identische Gesellschaften mit zwei Handelsregisternummern geführt (z. B. HRB 96055 und HRB 96055 B). Wie zwei unterschiedliche Nummern dieselbe Gesellschaft bezeichnen können, ist rechtlich nicht nachvollziehbar. Wie ist gesichert damit bei Banken nicht Missbrauch betrieben wird?
     
  • Andere Gesellschaften hatten oder haben 2 Sitze gleichzeitig, z.B. Thyssenkrupp AG oder RWE Power AG. Wie kann eine Firma 2 Sitze gleichzeitig in verschiedenen Städten haben? Wo versteuern diese denn und wie ist da  Eindeutigkeit gegeben?  
  • Sollten – wie befürchtet – auch Eigentumsrechte, Gesellschafterlisten oder Registereinträge „geleast“, manipuliert oder doppelt angewendet werden, hätten Betroffene keinen belastbaren Eigentumsnachweis mehr, es sei denn, sie verfügen über notarielle Urkunden mit Siegel oder Apostille. Eine Siegelung der Notarurkunden ist aber im geltenden Notargesetz nicht vorgesehen. 
     
  • Eigentum befindet sich daher damit aus meiner Sicht faktisch in einem rechtlichen Schwebezustand. Dieser wäre aus meiner Sicht heilbar, wenn Betroffene die Problematik rechtzeitig erkennen würden. Die derzeitige Gutgläubigkeit verhindert dies jedoch.
     
  • Hinzu kommt das Pass- und Ausweisrecht: Auch die langfristige Gültigkeit von Identitätsdokumenten erscheint mir zunehmend unsicher, da in der Aussage des Passgesetzes dass Pässe eindeutig sein müssen, sonst sind sie ungültig eine Gefährdung besteht. Es sind nämlich gleichzeitig in den Pässen 2 Nummern zu demselben Passinhaber  geführt. Dieses erschwert die präzise nicht angreifbare geforderte Eindeutigkeit und  lässt möglicherweise eine  Lücke und Vorbereitung auf eine spätere Ungültigkeitserklärung zu. Wie künftig Rechtsschutz möglich sein soll, wenn Identitätsgrundlagen selbst zukünftig juristisch infrage gestellt werden können, ist für mich ungeklärt.
     
  • Bereits jetzt führen Gerichte nachweislich fehlerhafte Personendaten. Ich werde wiederholt von Gerichten als „Reinhardt, E.  geführt, was sowohl der ZPO als auch der DSGVO widerspricht.
     
  • Wenn es zu Kontenpfändungen kommt werden gleichzeitig Sparbücher mit gepfändet von den Gerichtsvollziehern. Die Sparbuchmethode war eine übliche Geldwäschemethode in der DDR. 
  • In Finanzamtsformulare sind bei mir und anderen Unternehmen unbekannte Vermögenswerte bei GmbHs in der Erklärung der steuerlichen Einlage zuerklärt. 
  • Es gibt den Hinweis auf Vielfachgerichtsverfahren unter einem einzigen. Die einzig  logische Erklärung dafür könnte eventuell Geldwäsche sein.
  • Die Staatsanwaltschaft toleriert illegale Konteneröffnungen und gestohlene KFW Kredite durch Banker. KFW Kredite sind eigentlich für Unternehmen gedacht und haben eine Zweckbindung  und sie sind nicht zur Bereicherung oder Liquiditätsunterstützung von Banken geplant. So etwas wird nicht verfolgt, obwohl es der Grund für gestiegene  Insolvenzquoten sein könnte. 
  • Urkundenfälschungen, dei den Personenstand betreffen werden in meinem Fall nicht geklärt und ich werde als Bürgerin gefährdet msich Straftaten  schuldig zu machen, die ich  nicht begangen hat, wenn meine Identität seit Geburt gefälscht wurde und ich mit im Grunde gefälschten Papieren mein Leben bestreiten muss. Sie werden mir hoffentlich Recht geben, dass die Basis stimmen muss. 
 
Ein weiteres konkretes Beispiel:

In der Gesellschafterliste der Sana Gesundheit GmbH (Anlage) scheint diese Liste gar nicht von einem Notar eingereicht worden zu sein. Dies betrifft einen der größten Klinikverbände Deutschlands Sana Kliniken AG, die auf dem russischen Teil der Website Ihrer Klinik in Berlin Lichtenberg angibt die Adresse wäre die Marbuger Strasse 12-13, obwohl es die Fanninger Strasse ist lauf chronologischen Register.
 
Wie ein solcher Vorgang rechtlich möglich ist, erscheint mir erklärungsbedürftig, zumal das Doppeldatensystem auch im Medizinmarkt Einzug gehalten haben könnte. 
 
Ich betone ausdrücklich, dass ich mich in Einzelfragen korrigiere, wenn sich Fehler zeigen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich meine Befürchtung einer geplanten systematischen Kaperung sensibler Daten in Zusammenhang mit möglicher Geldwäsche als unbegründet erweisen würde.
 
Angesichts der möglichen Tragweite halte ich es jedoch für notwendig, diese Themen im Sinne des Rechtsstaats, des Eigentumsschutzes und des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger politisch zeitnah und sehr sorgfältig zu prüfen.
 
Aus meiner Sicht ist nicht mehr selbstverständlich gegeben, dass alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen noch uneingeschränkt mit dem Grundgesetz vereinbar sind, insbesondere dort, wo Eigentum, Identität und Rechtssicherheit faktisch gefährdet werden.
 
Meine abschlägig beschiedene Petition zu den Gesellschafterlisten aus dem Jahr 2022 sende ich Ihnen zur Kenntnis mit. 
 
Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und erbitte eine kurzfristige Eingangsbestätigung, sowie eine Stellungnahme bis zum 14.02.2026. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Eva-Catrin Reinhardt 

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