aktuelle Lizenz-Angebote

Interessant sind diese Angebote für institutionelle Investoren und/oder Energieversorger, oder internationale Baukonzerne, die ihre weltweiten Portfolios ausbauen möchten. (überarbeitet 15.6.2023 und  22.03.2023)

 

Der Name Eva-Catrin Reinhardt kann für 1,25 Millionen Euro p.a. über einen Lizenzvertrag gemietet werden. Mietverträge müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen. 

 

Der Name rds energies GmbH kann für 1,25 Millionen Euro p.a. über einen Lizenzvertrag gemietet werden. Mietverträge müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

 

Es bestehen oder bestanden bis zum heutigen Tag keinerlei Mietverträge mit Banken den Namen oder Firmennamen zu nutzen.  Wir denken auch eine Vermietung an Banken könnte aufgrund des Verbots von Strohmanngeschäften und den Regelungen für bzw. gegen Geldwäsche wahrscheinlich eher nicht legal sein.  Nicht destotrotz legt der Preis einen Preis fest, falls der Name und die Identität unerlaubt entwendet und verwendet wurde.  Weiter teilen wir mit, dass wir nie zugestimmt haben bei Banken die Namen zu verwenden, sobald entdeckt wurde, dass die Namen rds energies GmbH und Eva-Catrin Reinhardt unerlaubt benutzt wurden, haben wir entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um uns vor einem möglichen Verdacht der Beteiligung frei zu halten. Es gab auch keine Dritten, die rechtsgültige Vollmachten darüber hatten über unseren Firmennamen oder unseren Namen zu bestimmen. oder in unserem Namen Konten zu eröffnen oder dafür unsere Daten zu verwenden. 

 

Die Preisgestaltung unserer Namensnutzung unterliegt unserem Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung. Wir möchten auch mit der Preisgestaltung das hohe Schutzgut des Persönlichkeitsrechtes und der eigenen Identität deutlich machen. Niemand hat das Recht den Namen eines anderen Menschen oder einer Firma unerlaubt und kostenlos zu benutzen

 

 Alle Angebote freibleibend. Es besteht keine Verpflichtung für uns zum Abschluss eines Vertrages, jedoch kommt mit Nutzung, auch unerlaubter Namensnutzung ein Mietvertrag zustande. Dieser kann mit sofortiger Beendigung der Nutzung tagtäglich beendet werden. Die Nutzungsgebühren für die Vergangenheit waren mit jedem Nutzungstag  bereits fällig, da die Miete im Voraus gezahlt wird.

 

Die Preise gelten auch rückwirkend für die Vergangenheit vor der Verkündung der offiziellen Angebotes  als Referenzpreis. Tagesabrechnungen können gestellt werden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Angebotes ungültig sein, führt das nicht zur Ungültigkeit des gesamten Angebotes oder Hinfälligkeit des Mietpreises.

 

Die Namensnutzung als Werbekeyword in Suchdiensten ist ebenso gebührenpflichtig in analoger Höhe, auch wenn sie unerlaubt zustande gekommen ist. Der Nutzer kann sich nicht auf Unkenntnis beziehen, denn er hätte sich über das offizielle Angebot informieren können oder uns fragen können.

 

Niemand kann ernsthaft davon ausgehen, dass er einen Namen einer anderen Person oder Firma unerlaubt und kostenlos nutzen darf.  

 

Namensveränderungen verpflichten zu Schadensersatz.

 

Für Banken (Teilangebot vom 16.06.2023)

Für eine unerlaubte Namensnutzung fällt nach den gesetzlichen Regelungen ein zusätzliches Schmerzensgeld an, auf dessen  Erhebung freiwillig verzichtet wird, wenn die Miete gerne und unkompliziert gezahlt wird. und damit dargestellt wird, dass Verantwortung übernommen wird.  Das Schmerzensgeld ist in gesetzlicher Höhe fällig und orientiert sich am Schaden. Eine  unkomplizierte Mietzahlung lieg vor, wenn diese freiwillig und zeitnah nach Entdeckung der Namensnutzung vollständig und freiwillig gezahlt wird und den  Namensinhabern nach den zugemuteten Schädigungen durch 

 

 - Risiko falschverdächtigt zu werden für Geldwäsche 

- entgangene Gewinne durch Kreditverweigerung und deren Folgen 

- Verweigerung von Datenauskünften 

- Kreditgewalt und Kontogewalt (Kreditlinienkündigungen, Kontokündigung)

- Armutsgefährdung 

- Versuch der Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz und Lebensgrundlage einer alleinerziehenden Mutter bei gleichzeitiger Identitätseinverleibung, also auch Gefahr von Stalking  (Beauftragung von Dienstleistungen, hier Finanzdienstleistungen in ihrem Namen)

 

und den Folgen für Dritte weitere Betroffene sowie die juristische Durchsetzung von Mietzahlungen juristische Verfahren erspart bleiben., da diese die Lebensqualität, die seit Jahren stark eingeschränkt wurde, weiter einschränken würde.

 

Eventuelle juristische Verfahren der Strafverfolgungsbehörden, Finanzaufsicht oder der FIU obliegen jedoch außerhalb des Einflussbereichs von uns und wir haben die Behörden natürlich kontinuierlich informiert. Wenn diese unsere Meldungen nicht verfolgen sind wir dafür nicht verantwortlich zu machen, wissen aber dass wir mit den entsprechenden Anwälten uns wehren könnten dagegen, denn illegale Kontenführung widerspricht allen Vorschriften im Bankenwesen.

 

Sollte jemand den Namen rds energies Gmbh oder Eva-Catrin Reinhardt ohne Vertrag oder missbräuchlich verwendet haben und  die Miete nach dem offiziellen Angebot nicht zahlen, wird das Kulanzangebot zur Regulierung des Anspruchs nichtig und der Mietpreis orientiert sich dann an den verkündeten Einzahlungen auf die rds energies GmbH zwischen 1995 und 2020 in Höhe von 150  (Milliarden), die von www.startbase.de verkündet wurden und oder an gutachterlich festgestellten Gewinnprognosen unter Berücksichtigung sämtlicher Eva-Catrin Reinhardt nicht zur Verfügung gestellter Kreditengagements und Einzahlungen. 

 

Niemand war jemals verpflichtet unsere  Namen zu rauben noch hatten wir niemandem die Genehmigung zur kostenlosen Nutzung erteilt.

 

Dieser  Vorschlag ist ein Vorschlag für eine vorgerichtliche einvernehmliche Klärung bei Nutzung der Namen ohne Vertrag. Niemand ist verpflichtet diese Angebot anzunehmen. Sollte es nicht angenommen werden, werden wir vermutlich den gerichtlichen Weg gehen müssen, um unsere Rechte zugesprochen zu bekommen. Wir gehen davon aus, dass 

 

1. Eine Nutzung unserer Namen als Strohmannnamen für illegale Konten nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht

2. Unsere grundgesetzlichen Persönlichkeitsrechte dadurch erheblich angegriffen wurden

3. Wir den Preis für unsere Namensnutzung selber festlegen dürfen, da wir in einem freiheitlichen Land leben mit Recht auf eine eigene Preisgestaltung für die Nutzung unserer Daten 

4. Wir ein vorgerichtliches Regulierungsangebot unterbreiten dürfen, auch um unsere Justiz zu entlasten. Die betroffenen Banken können durch eigene Überprüfung, wozu sie verpflichtet sind bei Feststellung von Complianceverstössen, alles selber prüfen und sind im Sinne eines eigenverantwortlichen Handelns im Sinne unserer Rechtsordnung auch dazu verpflichtet, da Sie den grundgesetzlichen Regeln unterworfen sind

5. Niemand unerlaubt den Namen einer anderen Person antasten darf durch Identitätsdiebstahl und das auch für Firmen gilt 

 

Wir verdächtigen niemand hier ausdrücklich, jedoch haben wir Datenbankausdrucke vorliegen und andere amtliche Nachweise über unerlaubte Namensnutzungen und Doppelführung von Konten auf unsere Namen bei Banken sowie Unstimmigkeiten bei den Darstellungen der Verfügungsberechtigungen. 

 

Warum Strafanzeigen und Meldungen, die wir getätigt haben nicht  verfolgt werden entzieht sich unserer Kenntnis. Auch der Staat darf jedoch keine Strohmannkonten tolerieren, auch weil er verpflichtet ist, unser Land vor der zunehmenden Kriminalisierung im Bereich der Geldwäsche und möglichen Unterwanderung durch Kriminelle zu schützen.

 

Eva-Catrin Reinhardt, 15.06.2023, verändert noch einmal 16.06.2023

 

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